Augen auf beim TEP-Kauf!
So oder so ähnlich müsste der Slogan für Patienten lauten, die vor einer Knie- oder Hüft-TEP stehen. Im meinem Blog Endoprothese und Sport habe ich vor Kurzem auf einen Artikel aus der Ärztezeitung hingewiesen, indem berichtet wurde, dass bestimmte Qualitätsindikatoren gerade im Bereich Endoprothetik ‚als nicht zur Veröffentlichung empfohlen‘ aus den Qualitätsberichten heraus genommen wurden. Wer sich zusätzlich die Mühe macht, das ebenfalls im Artikel hinterlegte 508-seitige Dokument ‚Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser, Qb-R‘ zu durchforsten, findet dann ab Seite 486 die Qualitätsmerkmale, die der Öffentlichkeit und damit uns Betroffenen vorenthalten werden sollen. Darunter finden sich z.B. solch hochinteressante Indikatoren wie
– Gehunfähigkeit bei Entlassung
– Gefäßläsion / Nervenschaden
– Wundhämatome / Nachblutungen
– Fraktur
um nur einige der knapp 40 zu nennen, die nicht veröffentlicht werden sollen.
Dies fand nicht nur ich einigermaßen unverständlich, um nicht zu sagen skandalös im Sinne der Patienten, auch die Reaktionen auf meine Veröffentlichung waren entsprechend heftig. Da mir nicht klar war, ob diese Indikatoren überhaupt nicht mehr erfasst werden oder eben nur nicht mehr veröffentlicht werden müssen, habe ich den Chefarzt der endogap – Klinik für Gelenkersatz, Dr. Christian Fulghum angeschrieben und dazu befragt. Nachfolgend meine Frage und seine ungekürzte Antwort:
Lieber Herr Dr. Fulghum,
vielleicht haben Sie meinen beiliegenden Blog-Artikel gelesen, bzw. wussten das schon lange vor mir.
Mich würde dabei nur eines interessieren:
Bedeutet das Weglassen der Indikatoren für die Veröffentlichung nur, dass diese eben nicht mehr für uns ‚Normalos’ zugänglich sind, oder heißt das sogar, dass diese von den Kliniken nicht mehr erfasst werden müssen?
Und wenn diese weiterhin erfasst werden müssen, steht es den Kliniken dann frei, diese Qualitätskriterien trotzdem zu veröffentlichen oder ist das sogar verboten?
Danke für eine gelegentliche Aufklärung, die ich dann mit Ihrer Erlaubnis auch auf meinen öffentlichen Kanälen so weitergeben würde.
Lieber Herr Herrchen,
die angegebenen Indikatoren werden weiterhin erfasst, eine Veröffentlichung ist erlaubt, aber nicht vorgeschrieben. D.h. „gute“ Kliniken werden sie sicher weiter, wenn auch vielleicht nicht im Rahmen der genormten Qualitätsberichte, veröffentlichen. Gerade Gefäß/Nervenschaden, Fraktur und Hämatome/Nachblutung sind doch wirklich interessante Kriterien. Also am besten einfach auf den Webseiten nachschauen, was die Kliniken freiwillig veröffentlichen. Auch das sagt ja schon etwas aus ….
Beste Grüße
Dr. Christian Fulghum
Ich möchte alle Betroffenen intensiv ermuntern, genau nach diesen ‚geheimen‘ Indikatoren zu fragen und bei unbefriedigenden oder ausbleibenden Antworten, die betreffenden Kliniken zu meiden. Bleiben Sie immer gut informiert und lassen Sie sich nicht von Ärzten bei für Sie (lebens)wichtigen Fragen abspeisen.